Durch die neue Corona-Verordnung des Bundeslandes Niedersachsen besteht die Möglichkeit wieder in das Training einzusteigen. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch neue Regelungen bzgl. der Dokumentation der Trainingsteilnehmer und Betreuer.
Punkt 1 (Allgemeines):
Die nachfolgenden Regelungen gelten unabhängig des Inzidenzwertes zunächst bis 30. Mai 2021 (Gültigkeit der Verordnung).
Punkt 2 (Teilnahmeberechtigte):
Es gelten folgende Unterscheidungen für Personen unter einschließlich 18 Jahre und über 18 Jahre:
< 18
Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren dürfen sich in Gruppen in nicht wechselnder Zusammensetzung von bis zu 30 Teilnehmenden zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen sportlich betätigen. Kontaktsport ist zulässig. In die Zahl der Teilnehmenden werden nicht eingerechnet: Geimpfte und Genesene.
> 18
Es ist eine Gruppengröße von bis zu 30 Teilnehmern gestattet. In diese Zahl werden folgende Personen nicht eingerechnet: Geimpfte, Genesene
Einschränkung:
1. Es darf ausschließlich kontaktfreier Sport betrieben werden.
2. Es muss ein Abstand zwischen den teilnehmenden Personen von jeweils zwei Metern eingehalten werden oder je teilnehmender Person muss eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen.
3. Die Sportausübung ist nur an Freiluftspielstätten und nicht in beispielsweise Sporthallen gestattet.
Punkt 3 (Vorgeschriebene Testungen auf COVID19):
Für alle volljährigen Teilnehmenden und die Trainer/Betreuer beim Jugendtraining (unabhängig vom Alter) gilt: Teilnahme nur mit negativem Test.
Vor dem Training muss mit den aktuellen bekannten Testverfahren nachgewiesen werden, dass keine Infektion vorliegt. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.
Selbsttests (Eine Liste der zugelassenen Produkte finden Sie unter https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=110:100:10085270176158:::::&tz=2:00) dürfen nur im 4-Augen-Prinzip mit dem Trainingsverantwortlichen durchgeführt werden und müssen schriftlich dokumentiert sowie aufbewahrt werden. Die Dokumentation des Tests muss innerhalb von 24 Stunden per Email an die Adresse schnelltest@svbaden.de gesendet werden. Die Email muss folgende Daten enthalten:
– Aktuelles Datum + Name und Adresse des Dokumentierenden
– Aktuelles Datum + Name und Adresse des Betreuers bzw. der Betreuer
– Aktuelles Datum + Name und Adresse aller Personen über 18 Jahre
– Ein Foto im Anhang auf dem der Schnelltest mit Datum und Name der getesteten Person beschriftet ist.
INFO: Es werden Stifte zum Beschriften der Tests an den Sportplätzen ausgelegt.
Alle Dokumente mit ausnahme der Selbsttest, können in den entsprechenden Ordnern (befinden sich im Safe in der Schiedsrichterkabine am Lahof und im Schiedsrichterraum neben dem Computer am SV Platz) abgeheftet werden oder privat aufbewahrt werden. Die Dokumente müssen immer vier Wochen aufbewahrt werden.
Punkt 4 (Hygieneregeln):
Im wesentlichen sind die folgenden zwei Punkte zu beachten:
1. Duschen und Umkleidekabinen bleiben geschlossen.
2. Betreten und Verlassen der Anlage nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.
Weitere Informationen finden Sie in Kürze in der überarbeiteten Fassung unserer Hygieneverordnung bzw. unserer Hygienekonzepte für die Spielstätten.
Punkt 5 (Dokumentation der Anwesenheit):
Ab sofort gibt es mehrere Optionen zur Kontakterfassung. Wichtig ist, dass jeder Teilnehmer in einer der beiden Varianten erfasst wird:
1. Kontakdatenerfassung per App:
Der SV Baden nutzt zur Erfassung der Anwesenden auf dem Trainingsgelände die Luca App.
Es besteht ein separater QR-Code für die Sportstätte „Am Lahof“ sowie ein separater QR-Code für die Sportstätte „SV Platz“. Die QR-Codes für die Registrierung der Anwesenheit liegen an den Plätzen aus und sind auch im Folgenden zu finden:
-> QR-Code für die Sportstätte „Am Lahof“:
https://www.svbaden.de/wp-content/uploads/Luca_QR_Am_Lahof.pdf
-> QR-Code für die Sportstätte „SV Platz“:
https://www.svbaden.de/wp-content/uploads/Luca_QR_SV_Platz.pdf
Der LogOut erfolgt automatisch, sobald Sie sich 500m vom Gelände entfernen. Es werden keine persönlichen Daten dauerhaft gespeichert. Lediglich das Gesundheitsamt kann die Daten vier Wochen lang einsehen.
2. Manuelle Kontaktdatenerfassung:
Teilnehmende sind in einer Liste zu erfassen, die folgende Daten enthält: Familienname, Vorname, vollständige Adresse, telefonische Erreichbarkeit
Punkt 6 (Verantwortung):
Die Verantwortung für die Einhaltung der o.g. Regelungen trägt die Person, die das Training leitet. Sollten mehrere Personen sich die Leitung teilen, ist eine Person als Verantwortlicher festzulegen.
Quellen:
Übersicht stk.niedersachsen:
https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-zur-umsetzung-der-ersten-vorsichtigen-lockerungsschritte-200236.html
Coronaverordnung des Bundeslandes Niedersachsen:
https://www.stk.niedersachsen.de/download/168619/Niedersaechsische_Corona-Verordnung_-_Lesefassung_gueltig_ab_10._Mai_2021_-_mit_markierten_Aenderungen.pdf
*Bzgl. der Testung nach einem sogenannten 4-Augen-Prinzip beachten Sie bitte besonders § 5a Abs. 2 dieser Verordnung.
Liste der zugelassenen Antigen-Tests:
https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=110:100:10085270176158:::::&tz=2:00
Dokumentation des Pandemieverlaufs in Bezug auf den SV Baden:
https://www.svbaden.de/praevention-der-sv-baden-trifft-massnahmen-gegen-die-verbreitung-von-covid-19-im-verein/